Rechtliche Aspekte

Rechtliche Themenfelder im Rahmen der ärztlichen Behandlung von Kindern und Jugendlichen unter Einbeziehung KI-basierter Anwendungen.

Kurzbeschreibung & Ziele

Die Erforderlichkeit oder Unzulässigkeit elterlicher Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Gesundheitsförderung von Minderjährigen im Lichte der neuen technischen Möglichkeiten der Datenerhebung wird juristisch untersucht. Bestehende Normen – insbesondere im Bereich der U-Untersuchungen (§ 26 SGB V) – sind weiter zu entwickeln, etwa hinsichtlich der Qualität der vorhandenen Instrumente zur lückenlosen Identifizierung von Kindeswohlgefährdungen, der Möglichkeiten zur Sicherstellung und Zunahme primärpräventiver kinderärztlicher Tätigkeiten oder auch der möglichen Implementation neuer Verfahren zur Gewährleistung der gesetzlich normierten Ziele. Darüber hinaus soll die Problematik der Entscheidungskompetenz bewertet werden. Bei jüngeren Kindern ist zu beurteilen, wie die sorgeberechtigten Eltern ihre Entscheidungen koordinieren sollten und wie im Falle eines elterlichen Dissenses zu verfahren ist. Damit im Zusammenhang ergeben sich mehrere Fragestellungen, etwa hinsichtlich etwaiger Handlungsmöglichkeiten der Kinder, die sich gegen die Verarbeitung ihrer gesundheitsbezogenen Daten zur Wehr setzen wollen, des Konfliktpotenziales zwischen informationeller Selbstbestimmung des Kindes und dem Erziehungsauftrag der Eltern oder der zwingenden Notwendigkeit der Einwilligung der Eltern zum Schutze der Gesundheit des Kindes.

Involvierte Personen

Prof. Dr. Katharina Lugani

ist Professorin für deutsches, europäisches und internationales Privat- und Verfahrensrecht und Dekanin der Juristischen Fakultät der Heinrich Heine Universität Düsseldorf. Zu ihren Forschungsschwerpunkten gehören insbesondere das Internationale und Europäische Zivil- und Zivilverfahrensrecht sowie das Medizin- und Gesundheitsrecht.

Dipl. iur. Maren Hegger

ist als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für deutsches, europäisches und internationales Privat- und Verfahrensrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf tätig.

Mag.a Marie-Luise Zirngast

ist als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für deutsches, europäisches und internationales Privat- und Verfahrensrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf tätig.